Alarmierung

Alarmierungsablauf

Zu jedem Einsatz werden wir mit Hilfe unseren Digitalen Funkmeldeempfängern alarmiert. Jedes Aktives Mitglied besitzt einen. In anderen Stadtteilen von Nürnberg, wie z.B. in Almoshof, Altenfurt, Boxdorf, Fischbach, Großgründlach, Worzeldorf existieren noch Sirenen. Diese Sirenen gibt es bei uns im Stadtteil Werderau nicht mehr.

Die ILS Nürnberg (Leitstelle) nimmt den Einsatz auf und alarmiert die richtigen Einheiten zum Einsatzort. Hierbei löst die Leitstelle unsere Digitale Funkmeldeempfänger aus.

Anbei ein Video eines Probealarmes:

Probealarm Digitaler Tetra-Pager (1,7 MB)

Auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus stehen den Mitgliedern Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs Ordnung zu, da sie sich schon im sog. hoheitlichen Auftrag der Gemeinde befinden. D.h., dass diese z.B. die normal erlaubte Geschwindigkeit unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überschreiten dürfen. Auch von anderen Verkehrsvorschriften dürfen wir abweichen, wenn ebenfalls unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beim Abweichen von Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, kein anderer mehr als den Umständen vermeidbar behindert oder gefährdet wird.

Um den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen zu können, dass sich z.B. in einem Privatfahrzeug ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zu einem Feuerwehrhaus wegen eines dringlichen Einsatzes befindet, hat der Gesetzgeber die Kennzeichnung mittels eines Dachaufsetzers mit der Beschriftung „Feuerwehr im Einsatz“ ermöglicht. Dieser dient als Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer.
 
Einen Film über die Anfahrt eines Feuerwehrdienstleistenden zu einem Feuerwehrhaus einer Freiwilligen Feuerwehr gibt es beim Bayerischen Rundfunk, Beitrag in der Abendschau.
 

Im Feuerwehrhaus angekommen, erfahren wir i.d.R. um welchen Einsatz es sich handelt. Wir ziehen unsere Persönliche Schutzausrüstung an und besetzen unsere Einsatzfahrzeuge. Ist ein Fahrzeug voll besetzt, rückt es zur Einsatzstelle aus. Ab diesem Moment ist das Einsatzfahrzeug entsprechend § 35 und 38 StVO mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn berechtigt, Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist auch hier die Dringlichkeit des Einsatzes. Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf man von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung abweichen. Die Wegerechte beziehen sich auf andere Verkehrsteilnehmer, die einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn den Weg freimachen müssen. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung einer Rettungsgasse auf Autobahnen bei Staubildung.

 

Neben den Digitalen Funkmeldeempfängern der Stadt Nürnberg, wird noch durch eine Zusatzalarmierung die Kameradinnen und Kameraden über den Einsatz informiert. ALAMOS, eine Smartphoneapp hilft hierbei aus. Diese löst Alarm aus, sobald ein Einsatz ansteht! Nun können die Mitglieder bestätigen ob Sie zum Einsatz kommen, oder nicht. Diese Auswertung wird auf einem Bildschirm in unserer Fahrzeughalle angezeigt. Somit kann nach einer Alarmierung die Personalplanung besser erfolgen. 

Weitere Informationen zu ALAMOS!